Retraumatisierung bei Folteropfern
Prof. Hans Henning Haake
In meiner psychosozial - psychotherapeutischen Praxis mehren sich die Behandlungen von ausländischen Personen die in ihrer Heimat verfolgt, Inhaftierung und Folter in ärgster Form durchlebt haben.
In Deutschland wurden durch diverse behördliche Direktiven früher durchlittene Ängste, Gefühle mit eingreifenden Bildern retraumatisiert.
Die Folgen dieser psychischen Auffälligkeiten werden in einer vielschichtigen psychotherapeutischen Behandlung mit diversen psychosozialen Fokussierungen intensiv aufgearbeitet.
Der nachfolgende Bericht basiert auf den Erfahrungen die ich als Psychotherapeut in meiner psychosozialen Praxis in Bad Nenndorf, aber auch aus Gesprächen mit anderen ehemaligen Gefangenen, die in ihren Heimatländer perfide Verfolgung und unmenschliche Haft mit Folter erfahren haben.
Meine Ausführungen über deutsche behördliche Ignoranz und Intoleranz gegenüber politisch Verfolgten, habe ich im Zuge der psychotherapeutischen Behandlungen aufgrund von Ablehnungen der von mir gestellten Gutachten, selbst erfahren.
Anhand eines Therapiebeispieles, das ich so personell verändert habe, dass keine Rückschlüsse auf die reale Person gezogen werden kann, wird die Qual des Patienten sichtbar.
Über die unmenschlichen Methoden, denen Folteropfer ausgesetzt waren oder noch sind, brauche ich hier vor dem Forum der Betroffenen nicht weiter zu referieren. Es geht mir vielmehr darum, den Fokus auf den von mir betreuten Patienten, in Verbindung mit Machtstrukturen der Herkunftsländer und den Rechtsbestimmungen für Flüchtlinge / Asylbewerber in Deutschland zu richten.
Inhaftierte haben in ihren Herkunftsländern Folter ertragen, die dort als basisrationale Überlegung das Ziel hatte, Informationen zu erhalten, die als Sicherheitsstrategie der herrschenden Regierung, ein bedeutender Bestandteil ist.
Laut AI (Amn.Int.) benutzt der Staatsapparat, um die Gefangenen zu zerbrechen hierzu – Isolation – Demütigung – psychischen Druck und physischen Schmerz.
Diese Erfahrungen hatten alle von mir betreuten Patienten durchlitten.
Über oftmals abenteuerliche Wege gelangten sie nach Deutschland, um hier die erhoffte Sicherheit / Ruhe zu erhalten, und als Mensch erlebt und in unserer Gesellschaft aufgenommen zu werden.
Dazu benötigen Flüchtlinge und Asylsuchende Papiere, Genehmigungen und vieles mehr. Diese Unterlagen werden von kommunalen Ausländerbehörden, in deutscher Gründlichkeit „bearbeitet“.
Diese Bearbeitungsphase dauert oft Jahre, denn die aufenthaltsrechtlichen und ausländerrechtlichen Bestimmungen sind zäh, kaum nachvollziehbar, zumal es auch auf die „Gründlichkeit“ der Arbeitsweise des Sachbearbeiters ankommt.
Diese Sachbearbeiter entscheiden über Aufnahme oder Abschiebung.
Letzteres wird den Hilfesuchenden in oft unwürdiger Form übermittelt, d.h. bei den deutschen Behörden zählt der Stand der Aktenlage – nach eigenen Maßstäben erstellt, nicht eingehend auf den Hilfesuchenden mit seinen verzweigten körperlich und seelischen Folterfolgen.
Aufnahmemöglichkeiten werden so erschwert, dass Abschiebung immer wieder das Thema ist.
Abschiebung in das Heimatland bedeutet – erneute Inhaftierung – neue Folter – Tod.
Mit diesem Wissen müssen die Bewerber „leben.
Spätestens hier setzt die Retraumatisierung der Opfer ein.
Es entsteht eine erneute Angst vor deutschen Amtshandlungen, vor Polizei, vor Bespitzelung und körperlicher Gewalt.
Diese reaktive Angst kann sich in manifest psychischen Krankheitsbildern, wie Depression, Neurosen oder Psychosen manifestieren.
Wie stark der Druck deutscher Behörden sich auf die gesundheitliche Verfassung der Antragsbewerber ausweitet, möchte ich am folgenden Fallbeispiel erörtern.
Der Patient kam über einen Hausarzt mit der Bitte um dringendste Behandlung in meine Sprechstunde.
Grund der Vorstellung waren starke Ängste, permanente Unruhe, Schlaflosigkeit, Albträume und Mistrauen gegenüber allen Menschen.
Der Betroffene lebte zuvor in seinem Heimatland in der politischen und völkerrechtlichen Minderheit.
In den Kriegsjahren wurde er zwangsrekrutiert und unter Druck speziell zum Vergewaltigen und Töten ausgebildet.
Da er diese Unmenschlichkeit nicht mitmachen und ertragen wollte wurde er selbst gefoltert und bedroht.
Es gelang ihm die Flucht und über viele Stationen gelangte er nach Deutschland.
Mit Hilfe wurden auch seine Ehefrau und sein zehnjähriger behinderter Sohn nach Deutschland nachgeholt.
Sein anderer neunzehnjähriger Sohn schaffte es nicht nach Deutschland zu kommen und wurde zwei Jahre später im eigenen Haus vor den Augen weltweit militärischer Schutztruppen mit 24 Messerstichen ermordet und mit dem Haus verbrannt.
Der Asylsuchenden Familie wurde ein Duldungsaufenthalt zugesprochen – immer für drei Monate – immer neue Anträge, die sehr lange bearbeitet wurden.
Dem Patienten, der keine Heimatpapiere hatte (bei der Flucht verloren) wurde trotz Einschaltung von Fachanwälten regelmäßig eine Abschiebung ins Heimatland angedroht.
Es war den deutschen Behörden klar das Abschiebung der Familie für alle Betroffenen ein klares Todesurteil im Heimatland bedeuten würde.
Auf Ansprache mit den Sachbearbeitern wurde dies in jeglicher Art negiert.
Dem Patienten verursachten alle Behördengänge zunehmend Ängste, Bilder der behördlichen Demütigung im Heimatland mischten sich zunehmend in das Denkgeschehen ein. Ängste wurden reaktiviert und da der kommunale Sachbearbeiter mit polizeilicher Abholung drohte entwickelte sich bei dem Betroffenen Bewerber eine fast paraneuische Angst vor polizeilichen Uniformen. Später reagierte er auf alle Uniformen mit Angst und Panikattacken.
Die Perversion der behördlichen Arroganz gipfelte darin, dass von dem Patienten erwartet wurde in sein Heimatland zu fahren, um sich dort gültige Papiere zu besorgen. Wissend, dass Freunde des Patienten, die das zuvor versucht hatte, im Heimatland inhaftiert bzw. ermordet wurden.
Persönliche Interaktionen von Ärzten und Anwälten hatten keinen Erfolgt. Spätere Versuche von mir persönlich im Amt vorzusprechen, wurden nicht zugelassen.
Zirka fünf Jahre dauerte dies Geschehen. Die Ängste manifestierten sich so stark, dass eine zusätzliche medikamentöse Behandlung notwendig wurde.
Eine Bleibegenehmigung wurde dadurch erreicht, dass der eingeschulte behinderte Sohn aus Deutschland nicht ausgewiesen werden darf und eine Trennung von den Eltern nicht statthaft ist.
Für mich als Therapeuten stellten sich in der Behandlung anfänglich Sprachprobleme dar. Es waren Übersetzter notwendig, um klare anamnestische Angaben zu erhalten. Mit zunehmender Behandlungszeit zunehmenden deutschen Sprachkenntnissen konnte auf die Übersetzer verzichtet werden.
Der Patient entwickelte zu mir tiefes Vertrauen und fühlte sich in meinen Räumlichkeiten sicher. Er wusste, dass keine Bespitzelung möglich war.
In meinem psychoterapeutischen Behandlungsprozess bot ich anfangs musiktherapeutische Interaktionen an. Diese anfänglich nonverbale Methode gab dem Hilfesuchenden viel Raum für das eigene Willenstempo und die Möglichkeit die traumatisierenden Bilder zuzulassen, um sie in einer eigenen Form der Tonerzeugung, zu verarbeiten.
Die Methode schwere Traumatisierungen durch Kriegsgeschehen zu behandeln entstand nach dem Vietnamkrieg in den USA. Dort konnten die Schreckensbilder, die die Soldaten erlebt und krankgemacht hatten nicht mehr psychotherapeutisch erreichbar behandelt werden. Die Musiktherapie ermöglichte dem Soldaten nach und nach das erfahrene Trauma nonverbal zu verarbeiten.
Nach drei Monaten musiktherapeutischer Behandlung war der Patient in der Lage sich mit mir über das musisch erlebte auseinanderzusetzen. Dadurch wurdendie ständig durch deutsche Behörden forcierte Retraumatisierung immer mehr in einen Trauma aufarbeitenden Kontext gebracht.
Nach einem Jahr Behandlung war der Patient soweit stabilisiert, dass keine weiteren Medikamente benötigt wurden. Behördliche Schreiben konnte er entspannter entgegen nehmen und die Angst vor Uniformierten hatte sich deutlich reduziert.
Dies eben von mir geschilderte Beispiel zeigt wie sehr Sicherheit und Ruhesuchende Flüchtlinge über Jahre, einem amtlich geordneten Psychoterror ausgesetzt sind.
Durch behördliche, regiede Auslegung der Aufenthaltsbestimmungen wird indirekt eine Zustimmung der politischen Machenschaften des Fluchtlandes unterstützt und die dort durchgeführte psychische Folter hier in deficieler Weise fortgesetzt.
Das widerspricht ganz klar Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes.
Je öfter und klarer wir den deutschen Menschenrechtsverletzungen und die Verletzungen gegen die Menschenwürde anmahnen, je größer ist hier die Chance positive Veränderungen für alle Flüchtlinge /Asylbewerber zu erreichen.