INHALTLICHER NACHTRAG ZU
"Hartz IV-Gesetzgebung à la française" VOM DIENSTAG:
Steuerfinanzierung von Hungerlöhnen plus Ausländerdiskriminierung
Bernard Smidt
Am Dienstag dieser Woche berichteten wir ausführlich über die, derzeit
im parlamentarischen Verabschiedungsprozess befindliche, Vorlage
für ein "Hartz IV-Gesetz à la française". Es ging, und
geht noch immer, konkret um die Einführung des so genannten "Aktiven
Solidaritätseinkommens" RSA (Revenu de solidarité active).
Dieses soll ab 2009 in Frankreich flächendeckend eingeführt werden,
nachdem bislang in 33 von insgesamt 100 französischen Départements
damit "experimentiert" worden ist. Es soll auf die Dauer
die bisherige Sozialhilfe, den RMI (Revenu minimum d'insertion),
und anderen staatlich gesetzte "Minimalia" oder Mindest-Überlebenshilfen
(minima sociaux) ablösen und ersetzen.
Dazu nun noch zwei wichtige inhaltliche Nachträge.
1./ Zur Finanzierung:
Wir berichteten am Dienstag ausführlich darüber, dass es diesbezüglich
auch zu Konflikten innerhalb des regierenden Bürgerblocks und mit
Teilen der französischen Regierung ka. Und zwar weil Präsident Sarkozy
die Idee hatte, zur Finanzierung des RMI (der anderthalb Milliarden
zusätzlich zu den bisherigen Ausgaben für die staatliche "Sozialhilfe"
kostet) eine 1,1prozentige Zusatzsteuer auf Kapitaleinkünfte einzuführen.
Konkret bedeutet Letzteres übrigens, dass der Besteuerungssatz auf
Kapital- und Mieteinkünfte von bislang 11 % auf nunmehr 12,1 % steigen
wird.
Doch dies ist nicht Alles, was die geplante Finanzierung der flächendeckenden
Einführung des RSA betrifft. Denn nur ein Teil des Letztgenannten
wird durch die neue "Sondersteuer" auf Kapitaleinkünfte
finanziert werden.
Ein weiterer bedeutender Teil der (Zusatz)finanzierung für den
RSA wird nämlich durch die französischen Départements aufzubringen
sein. Diese Verwaltungsbezirke sind bislang schon für die Finanzierung
der staatlichen Sozialhilfe, des RMI, zuständig gewesen. Nun werden
sie mit Mehrausgaben aufgrund der Aufstockung des RMI zum RSA, also
aufgrund der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Subventionierung
von Tiefst- und Hungerlöhnen, konfrontiert werden. In diesem Falle
werden es eben nicht die Eigentümer von Kapitalien und Mietwohnungen,
sondern sämtliche Steuerzahler/innen (inklusive der "sozial
schwächeren") sein, die auf diesem Wege die Lohnsubventionierung
mit finanzieren.
Zudem wird durch die Einführung des RSA eine neue Konkurrenz unter
Lohnabhängigen, bzw. zwischen den unteren Rängen der Lohnarbeiterschaft
(oder Working Poors) einerseits und anderen Armen - in Gestalt der
bislang vom Arbeitsmarkt "Exkludierten" oder "Ausgeschlossenen"
- andererseits, eröffnet. Denn dank des früheren sozialliberalen
Wirtschaftsministers Laurent Fabius (er amtierte in den Jahren 2000
bis 02) gab und gibt es seit Anfang dieses Jahrzehnts einen Steuerkredit,
eine Art "negativer Steuer" für Geringverdiener: Wer in
einem Lohnarbeitsverhältnis steht, aber nicht über eine bestimmte
Schwelle bei den Einkünften hinauskommt, kann dafür eine bestimmte
Summe vom Finanzamt erstattet bekommen. Es handelt sich um die so
genannte ‚Prime pour l'emploi' oder (ungefähr) "beschäftigungsfördernde
Prämie". Die Idee zu einem solchen Steuerkredit respektive
einer "Negativsteuer" hatte ursprünglich der wirtschaftsliberale
Ökonom Milton Friedman ausgeheckt.
Diese ‚Prime pour l'emploi' wird nun ebenfalls im neuen RSA aufgehen.
Damit wird a ber der Kuchen, der bislang den unteren Lohngruppen
der (hauptsächlich) von Erwerbsarbeit in abhängiger Beschäftigung
- und nicht (überwiegend) von Sozialleistungen lebenden "Arbeitnehmer"schaft
vorbehalten blieb, unter einem grö eren Personenkreis aufgeteilt.
Denn hinzu kommen nun auch die bisherigen (hauptsächlichen) Bezieher/innen
so genannter Sozialleistungen in Gestalt der ‚minima sociaux'. Dadurch
werden, einmal mehr, Lohnabhängige und vom Arbeitsmarkt "Ausgeschlossene"
in ein potenzielles Konkurrenz- und Rivalitätsverhältnis zueinander
gesetzt: Beide müssen sich nun denselben Kuchen teilen.
Die wichtige Frage bleibt, ob die Einführung des RSA nicht die
Ausbreitung von prekären, Teilzeit- und Niedrigstlohn-Arbeitsverhältnissen
fördert. Dazu hei t es bspw. seitens des Wirtschaftsministeriums,
aber auch in einer ausführlichen Darstellung des neuen RSA-Mechanismus
in der Pariser Abendzeitung ‚Le Monde' lapidar: "Um dies festzustellen,
ist es noch zu früh, da die Ergebnisse der Untersuchungen zu den
‚Experimenten' mit dem RSA in bisher 33 Départements dazu noch nicht
vorliegen." Ohne Kommentar..
2./ Ausländerdiskriminierung
Einen weiteren, höchst problematischen Aspekt des neuen Gesetzes
zum RSA bilden die diskriminierenden Bestimmungen für Ausländer/innen,
bezüglich derer Vereinigungen und Solidaritätsinitiativen wie der
GISTI (eine Rechtsberatungsgruppe für Immigrant/inn/en) im September
schon die Alarmglocke läuteten. Denn für Einwander/innen - "legal"
in Frankreich lebende Zuwanderer - wird es künftig schwerer ausfallen,
den RSA zu beziehen, als bislang schon den RMI oder die staatliche
"Sozialhilfe".
So bleiben, mit Ausnahme bestimmter Kategorien (anerkannte politische
Flüchtlinge, Staatenlose), alle Ausländer/innen vom Anspruch ausgeschlossen,
die nicht mindestens schon eine abgelaufene legale (!) Aufenthaltsdauer
von fünf Jahren aufweisen. Bislang konnte man in der Regel nach
drei Jahren "gesetzeskonformen" Aufenthalts den RMI beantragen.
Zusätzlich werden aber künftig auch alle Ausländer/innen, die mit
Aufenthaltstiteln ohne Berechtigung zur Arbeitsaufnahme ausgestattet
sind (etwa in Gestalt einer Art Entsprechung zum deutschen "Duldungs"status,
in Form von drei- oder sechsmonatigen befristeten Aufenthaltspapieren),
vom Bezug des neu geschaffenen RSA ausgeschlossen. Dies schafft,
im Zuge der Abschaffung des bisherigen RMI (Sozialhilfe) zugunsten
des neuen "Aktiv-Mindesteinkommens" RSA, zusätzliche Kategorien
von vollständig "Anspruchslosen". Im Sinne des Gesetzes,
nicht in dem Sinne, dass sie zum Leben nichts bräuchten...