Prison's Dialogue
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Im Exil lebende ehemalige politische Gefangene (Iran)

INHALTLICHER NACHTRAG ZU "Hartz IV-Gesetzgebung à la française" VOM DIENSTAG:
Steuerfinanzierung von Hungerlöhnen plus Ausländerdiskriminierung

Bernard Smidt


Am Dienstag dieser Woche berichteten wir ausführlich über die, derzeit im parlamentarischen Verabschiedungsprozess befindliche, Vorlage für ein "Hartz IV-Gesetz à la française". Es ging, und geht noch immer, konkret um die Einführung des so genannten "Aktiven Solidaritätseinkommens" RSA (Revenu de solidarité active). Dieses soll ab 2009 in Frankreich flächendeckend eingeführt werden, nachdem bislang in 33 von insgesamt 100 französischen Départements damit "experimentiert" worden ist. Es soll auf die Dauer die bisherige Sozialhilfe, den RMI (Revenu minimum d'insertion), und anderen staatlich gesetzte "Minimalia" oder Mindest-Überlebenshilfen (minima sociaux) ablösen und ersetzen.

Dazu nun noch zwei wichtige inhaltliche Nachträge.

1./ Zur Finanzierung:

Wir berichteten am Dienstag ausführlich darüber, dass es diesbezüglich auch zu Konflikten innerhalb des regierenden Bürgerblocks und mit Teilen der französischen Regierung ka. Und zwar weil Präsident Sarkozy die Idee hatte, zur Finanzierung des RMI (der anderthalb Milliarden zusätzlich zu den bisherigen Ausgaben für die staatliche "Sozialhilfe" kostet) eine 1,1prozentige Zusatzsteuer auf Kapitaleinkünfte einzuführen. Konkret bedeutet Letzteres übrigens, dass der Besteuerungssatz auf Kapital- und Mieteinkünfte von bislang 11 % auf nunmehr 12,1 % steigen wird.

Doch dies ist nicht Alles, was die geplante Finanzierung der flächendeckenden Einführung des RSA betrifft. Denn nur ein Teil des Letztgenannten wird durch die neue "Sondersteuer" auf Kapitaleinkünfte finanziert werden.

Ein weiterer bedeutender Teil der (Zusatz)finanzierung für den RSA wird nämlich durch die französischen Départements aufzubringen sein. Diese Verwaltungsbezirke sind bislang schon für die Finanzierung der staatlichen Sozialhilfe, des RMI, zuständig gewesen. Nun werden sie mit Mehrausgaben aufgrund der Aufstockung des RMI zum RSA, also aufgrund der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Subventionierung von Tiefst- und Hungerlöhnen, konfrontiert werden. In diesem Falle werden es eben nicht die Eigentümer von Kapitalien und Mietwohnungen, sondern sämtliche Steuerzahler/innen (inklusive der "sozial schwächeren") sein, die auf diesem Wege die Lohnsubventionierung mit finanzieren.

Zudem wird durch die Einführung des RSA eine neue Konkurrenz unter Lohnabhängigen, bzw. zwischen den unteren Rängen der Lohnarbeiterschaft (oder Working Poors) einerseits und anderen Armen - in Gestalt der bislang vom Arbeitsmarkt "Exkludierten" oder "Ausgeschlossenen" - andererseits, eröffnet. Denn dank des früheren sozialliberalen Wirtschaftsministers Laurent Fabius (er amtierte in den Jahren 2000 bis 02) gab und gibt es seit Anfang dieses Jahrzehnts einen Steuerkredit, eine Art "negativer Steuer" für Geringverdiener: Wer in einem Lohnarbeitsverhältnis steht, aber nicht über eine bestimmte Schwelle bei den Einkünften hinauskommt, kann dafür eine bestimmte Summe vom Finanzamt erstattet bekommen. Es handelt sich um die so genannte ‚Prime pour l'emploi' oder (ungefähr) "beschäftigungsfördernde Prämie". Die Idee zu einem solchen Steuerkredit respektive einer "Negativsteuer" hatte ursprünglich der wirtschaftsliberale Ökonom Milton Friedman ausgeheckt.

Diese ‚Prime pour l'emploi' wird nun ebenfalls im neuen RSA aufgehen. Damit wird a ber der Kuchen, der bislang den unteren Lohngruppen der (hauptsächlich) von Erwerbsarbeit in abhängiger Beschäftigung - und nicht (überwiegend) von Sozialleistungen lebenden "Arbeitnehmer"schaft vorbehalten blieb, unter einem grö eren Personenkreis aufgeteilt. Denn hinzu kommen nun auch die bisherigen (hauptsächlichen) Bezieher/innen so genannter Sozialleistungen in Gestalt der ‚minima sociaux'. Dadurch werden, einmal mehr, Lohnabhängige und vom Arbeitsmarkt "Ausgeschlossene" in ein potenzielles Konkurrenz- und Rivalitätsverhältnis zueinander gesetzt: Beide müssen sich nun denselben Kuchen teilen.

Die wichtige Frage bleibt, ob die Einführung des RSA nicht die Ausbreitung von prekären, Teilzeit- und Niedrigstlohn-Arbeitsverhältnissen fördert. Dazu hei t es bspw. seitens des Wirtschaftsministeriums, aber auch in einer ausführlichen Darstellung des neuen RSA-Mechanismus in der Pariser Abendzeitung ‚Le Monde' lapidar: "Um dies festzustellen, ist es noch zu früh, da die Ergebnisse der Untersuchungen zu den ‚Experimenten' mit dem RSA in bisher 33 Départements dazu noch nicht vorliegen." Ohne Kommentar..


2./ Ausländerdiskriminierung

Einen weiteren, höchst problematischen Aspekt des neuen Gesetzes zum RSA bilden die diskriminierenden Bestimmungen für Ausländer/innen, bezüglich derer Vereinigungen und Solidaritätsinitiativen wie der GISTI (eine Rechtsberatungsgruppe für Immigrant/inn/en) im September schon die Alarmglocke läuteten. Denn für Einwander/innen - "legal" in Frankreich lebende Zuwanderer - wird es künftig schwerer ausfallen, den RSA zu beziehen, als bislang schon den RMI oder die staatliche "Sozialhilfe".

So bleiben, mit Ausnahme bestimmter Kategorien (anerkannte politische Flüchtlinge, Staatenlose), alle Ausländer/innen vom Anspruch ausgeschlossen, die nicht mindestens schon eine abgelaufene legale (!) Aufenthaltsdauer von fünf Jahren aufweisen. Bislang konnte man in der Regel nach drei Jahren "gesetzeskonformen" Aufenthalts den RMI beantragen. Zusätzlich werden aber künftig auch alle Ausländer/innen, die mit Aufenthaltstiteln ohne Berechtigung zur Arbeitsaufnahme ausgestattet sind (etwa in Gestalt einer Art Entsprechung zum deutschen "Duldungs"status, in Form von drei- oder sechsmonatigen befristeten Aufenthaltspapieren), vom Bezug des neu geschaffenen RSA ausgeschlossen. Dies schafft, im Zuge der Abschaffung des bisherigen RMI (Sozialhilfe) zugunsten des neuen "Aktiv-Mindesteinkommens" RSA, zusätzliche Kategorien von vollständig "Anspruchslosen". Im Sinne des Gesetzes, nicht in dem Sinne, dass sie zum Leben nichts bräuchten...


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